Statuten des KEO

Jedes zukünftige und bestehende Mitglied verpflichtet sich, die Statuten peinlichst genau einzuhalten. 

Vergaberichtlinien für das KEO-Logo

Personen und Betriebe, die sich an die Statuten und Vergaberichtlinien zu halten verpflichtet haben und als ordentliches Mitglied aufgenommen wurden, dürfen das Vereinslogo führen. Allen anderen Personen bzw. Betrieben ist dies strikt untersagt. Zuwiderhandlungen führen zu gerichtlichen Schritten.

Beitrittserklärung

Selbständige Schlossermeister, die sich für einen Beitritt zum KEO interessieren können sich hier die Beitrittserklärung als Word- bzw. PDF Dokument downloaden.

Rechtsverbindliche Erklärung

Für Mitgliedsbetriebe (auch von der Wiener Schlosserinnung), die berechtigt sind, Aufsperrungen durchzuführen, liegt hier die Rechtsverbindliche Erklärung als Word-Dokument bereit. Diese Erklärung sollte bei Aufsperrungen oder Schlüsselanfertigungen (gesperrter Profile) verwendet werden, wenn die Identität oder Berechtigung des Auftraggebers nicht eindeutig geklärt bzw. auch nachgewiesen werden kann.

Achtung! Dieses Dokument ist passwortgeschützt. Das Passwort können Berechtigte bei Frau Hofer (Tel. 51450-2611 oder per E-Mail: schlosser@keo.at anfordern).

 

 

Achtung:

Sollten Sie beim Herunterladen der Dateien aufgefordert werden, ein Passwort einzugeben, drücken Sie bitte "abbrechen" (ausgenommen bei der Eidesstattlichen Erklärung!)

 

 

Format:

Es handelt sich bei den nachstehenden Dokumenten um Winword 97 + PDF-Dokumente (ab Version 4.0 - den kostenlosen Reader können Sie bei Bedarf downloaden)!