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Statuten des KEO
Jedes zukünftige und bestehende Mitglied verpflichtet
sich, die Statuten peinlichst genau einzuhalten.
Vergaberichtlinien für das KEO-Logo
Personen und Betriebe, die sich an die Statuten und
Vergaberichtlinien zu halten verpflichtet haben und als ordentliches Mitglied
aufgenommen wurden, dürfen das Vereinslogo führen. Allen anderen Personen bzw.
Betrieben ist dies strikt untersagt. Zuwiderhandlungen führen zu gerichtlichen
Schritten.
Beitrittserklärung
Selbständige Schlossermeister, die sich für einen
Beitritt zum KEO interessieren können sich hier die Beitrittserklärung als
Word- bzw. PDF Dokument downloaden.
Rechtsverbindliche Erklärung
Für Mitgliedsbetriebe (auch von der Wiener Schlosserinnung), die
berechtigt sind, Aufsperrungen durchzuführen, liegt hier die Rechtsverbindliche
Erklärung als Word-Dokument bereit. Diese Erklärung sollte bei Aufsperrungen
oder Schlüsselanfertigungen (gesperrter Profile) verwendet werden, wenn die
Identität oder Berechtigung des Auftraggebers nicht eindeutig geklärt bzw.
auch nachgewiesen werden kann.
Achtung!
Dieses Dokument ist passwortgeschützt. Das Passwort können Berechtigte bei
Frau Hofer (Tel. 51450-2611 oder per E-Mail: schlosser@keo.at
anfordern).
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Achtung:
Sollten Sie beim Herunterladen der Dateien aufgefordert werden, ein
Passwort einzugeben, drücken Sie bitte "abbrechen" (ausgenommen bei
der Eidesstattlichen Erklärung!)
Format:
Es handelt sich bei den nachstehenden Dokumenten um Winword 97 +
PDF-Dokumente (ab Version 4.0 - den kostenlosen Reader können Sie
bei Bedarf downloaden)! |